Verhinderungspflege
Dass die Pflege von Angehörigen physisch und psychisch sehr herausfordernd ist, erkennt auch der Gesetzgeber an. Deshalb gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Verhinderungspflege.
Zur Entlastung und bei Verhinderung der Pflegeperson ist es möglich, zusätzlich zum monatlichen Pflegebudget der Pflegegrade - egal ob Pflegegeld oder Sachleistungen schon in Anspruch genommen werden - Verhinderungspflege über einen ambulanten Pflegedienst zu erhalten.
Wenn die Pflegeperson, die ansonsten die Pflege übernimmt verhindert ist, steht diese Leistung sehr flexibel zur Verfügung und sorgt daher für deutliche Entlastung!
Sie haben die Möglichkeit, bei uns diese stundenweise Ersatzpflege im Bereich Hauswirtschaft, Nachbarschaftshilfe und Pflege zu erhalten und diese Leistung stundenweise, punktuell oder regelmäßig zu nutzen. Ganz nach Ihrem Bedarf!
Die Summe, die für stundenweise Verhinderungspflege bei Pflegebedürftigkeit der Pflegegrade zwei bis fünf zur Verfügung steht, beträgt 1.612 € im Kalenderjahr.
Sofern im Kalenderjahr keine Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung genutzt wurde, erhöht sich der Betrag sogar auf 2.418 € je Kalenderjahr!
Sofern im Kalenderjahr keine Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung genutzt wurde, erhöht sich der Betrag sogar auf 2.418 € je Kalenderjahr!
Voraussetzungen:
Die Pflegebedürftigkeit besteht seit mindestens 6 Monaten
Die Pflegeperson, die die Pflege normalerweise übernimmt, ist verhindert (z. B. wegen Urlaub, Entspannung, Terminen, Erholung, Erkrankung, Arztbesuch, Krankenhaus etc.)
Die Verhinderungspflege erfolgt maximal bis zu 8 Stunden pro Tag
Die Pflegebedürftigkeit besteht seit mindestens 6 Monaten
Die Pflegeperson, die die Pflege normalerweise übernimmt, ist verhindert (z. B. wegen Urlaub, Entspannung, Terminen, Erholung, Erkrankung, Arztbesuch, Krankenhaus etc.)
Die Verhinderungspflege erfolgt maximal bis zu 8 Stunden pro Tag
Möchten Sie sich nochmals informieren, weil Sie erwägen die Stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen?
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
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