
Grundpflege
Mit Grundpflege sind Hilfestellungen gemeint, die im Bereich der Körperpflege, Ernährung und Mobilität anfallen. Die geleistete Hilfe kann aus tatsächlicher Hilfe bestehen, aber auch Anleitung oder Beaufsichtigung beinhalten. Die Pflegeversicherung bietet dazu finanzielle Unterstützung in Abhängigkeit des Grades der Pflegebedürftigkeit. Die Feststellung erfolgt auf Antrag durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) in fünf Pflegegraden.
Mit Grundpflege sind Hilfestellungen gemeint, die im Bereich der Körperpflege, Ernährung und Mobilität anfallen. Die geleistete Hilfe kann aus tatsächlicher Hilfe bestehen, aber auch Anleitung oder Beaufsichtigung beinhalten. Die Pflegeversicherung bietet dazu finanzielle Unterstützung in Abhängigkeit des Grades der Pflegebedürftigkeit. Die Feststellung erfolgt auf Antrag durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) in fünf Pflegegraden.
Behandlungspflege
Ihr behandelnder Haus- oder Facharzt stellt Ihnen eine Verordnung zur häuslichen Krankenpflege aus. Sie umfasst medizinische Hilfeleistungen, die nicht vom Arzt selber erbracht werden, aber für Ihre Behandlung unbedingt erforderlich sind. Außerdem sind Sie und auch niemand Ihrer Angehörigen in der Lage, die Verordnung nach den Vorgaben des Arztes auszuführen. Beispiele hierfür sind: Medikamentengabe, Verbandwechsel, Wundversorgung, Blutdruck- oder Blutzuckerkontrollen. Die Verordnung ist nun bei der Krankenkasse einzureichen und muss durch diese bewilligt werden. Die Leistungen werden dann durch die Diakoniestation Bauschlotter Platte als zugelassener ambulanter Pflegedienst erbracht. Bei all Ihren Anträgen, Widersprüchen etc. gegenüber Ihrer Krankenkasse unterstützen wir Sie gern.
Ihr behandelnder Haus- oder Facharzt stellt Ihnen eine Verordnung zur häuslichen Krankenpflege aus. Sie umfasst medizinische Hilfeleistungen, die nicht vom Arzt selber erbracht werden, aber für Ihre Behandlung unbedingt erforderlich sind. Außerdem sind Sie und auch niemand Ihrer Angehörigen in der Lage, die Verordnung nach den Vorgaben des Arztes auszuführen. Beispiele hierfür sind: Medikamentengabe, Verbandwechsel, Wundversorgung, Blutdruck- oder Blutzuckerkontrollen. Die Verordnung ist nun bei der Krankenkasse einzureichen und muss durch diese bewilligt werden. Die Leistungen werden dann durch die Diakoniestation Bauschlotter Platte als zugelassener ambulanter Pflegedienst erbracht. Bei all Ihren Anträgen, Widersprüchen etc. gegenüber Ihrer Krankenkasse unterstützen wir Sie gern.